Riedberger Horn: Jetzt sind Sie gefragt!

Die bayerische Staatsregierung will die Skischaukel am Riedberger Horn genehmigen und hat beschlossen, den Alpenplan entsprechend zu ändern. Bis zum 22. März können alle Bürgerinnen und Bürger in einem Anhörungsverfahren Stellung beziehen und eine Mail an das Finanzministerium schreiben. Der DAV stellt einen Mustertext zur Verfügung.

„Die geplante Erschließung geht quer durch eine Schutzzone für Birkühner und würde die Verbindlichkeit der Alpenkonvention und des bayrischen Alpenplanes aushebeln.

Die Alpenkonvention ist ein internationales Abkommen zwischen

den Alpenländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien) sowie der EU für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Alpen.

Deutschland wäre meines Wissens das erste Land, das einen vereinbarten Inhalt der Konvention brechen würde. Damit würden sich auch die anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr an die Konvention gebunden fühlen.“ (Quelle: IG Klettern Niedersachsen)

Der DAV hat sich in der Vergangenheit gegen den Zusammenschluss der beiden Skigebiete von Grasgehren und Balderschwang und für den Erhalt des Alpenplans ausgesprochen, zuletzt mit seiner Resolution von November 2016.

Hier findet man den Artikel des DAV und den Mustertext der Stellungnahme.

Auch wir möchten den Text zur Verfügung stellen.

 

Sie möchten aktiv werden? Dann kopieren Sie bitte den nachfolgenden Text mit Angabe Ihrer Adresse in eine E-Mail und senden diese an: lep-beteiligung@stmflh.bayern.de

 

In den E-Mail-Betreff: Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (Alpenplan)

Ihr Name

Anschrift

PLZ, Ort

Datum

 

 

An das

Bayerische Staatsministerium der Finanzen,

für Landesentwicklung und Heimat

Odeonsplatz 4

80539 München

 

Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) zur Änderung des Alpenplans im Bereich des Riedberger Horns

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Ministerrat hat am 7. Februar 2017 die Durchführung einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen, bei der die Zonierung des Alpenplans geändert werden soll. Es ist vorgesehen, die Zone C so zu verändern, dass diese der geplanten Skigebietsverbindung Balderschwang – Grasgehren nicht mehr im Wege steht. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

 

Ich spreche mich nachdrücklich gegen die geplante Änderung des Alpenplans aus und fordere Sie auf, den Alpenplan uneingeschränkt zu erhalten.

 

Begründung:

 

Der Alpenplan wurde in seiner 44-jährigen Geschichte nie geändert. Das aus gutem Grund. Denn er hat Bayern, verglichen mit anderen Alpenländern, vor überbordenden Skigebietserschließungen bewahrt und damit auch geholfen, die Vielfalt im bayerischen Alpentourismus zu erhalten. Die geplante Änderung wäre ein Präzedenzfall, der weiteren Erschließungsvorhaben Tür und Tor öffnen würde.

 

Die geplante Skischaukel am Riedberger Horn verläuft mitten durch eines der größten Vorkommen des Birkhuhns in Bayern. Der Bau von Lift und Piste bedroht diese streng geschützte Vogelart ganz massiv.

Das Gebiet ist geologisch äußerst labil. Die Alpenkonvention, Protokoll Bodenschutz Art. 14 widerspricht der Genehmigung für den Bau und die Planierung von Skipisten in labilen Gebieten. Das Riedberger Horn gilt mit zwei festgestellten Rutschungen als labiles Gebiet.

 

91% der bayerischen Bevölkerung sprechen sich für den Erhalt des bayerischen Alpenplans ohne Ausnahmen für neue Skigebiete aus und lehnen Neuerschließungen in der so genannten Ruhezone C ab[1].

 

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Quelle: http://www.alpenverein.de/natur-umwelt/riedberger-horn-jetzt-sind-sie-gefragt_aid_29140.html (letzter Zugriff: 14.03.2017 15:45)

Danke für die aktive Teilnahme.

 

Mathias Stein