Alpenkonvention – Die Alpen zwischen Massentourismus und Naturschutz

Die Alpenkonvention ist ein internationaler Vertrag aller Alpenanrainer. Der Vertrag wurde am 7. November 1991 durch alle Alpenstaaten (Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Schweiz, Monaco, Slowenien trat 1993 bei) ratifiziert und sichert einerseits die Erschließung der Alpen, andererseits den Schutz des sensiblen Ökosystems. Dieses Ziel einer nachhaltigen Entwicklung wurde durch Grundsätze, Leitlinien und (Entwicklungs-)Ziele in insgesamt 9 fachbezogenen Protokollen ratifiziert. Mit der Unterzeichnung der Protokolle bekennen sich die Unterzeichner zu Zielen und Maßnahmen zur Förderung von sanften Tourismusformen, zur Einhaltung von hohen Naturschutzstandards oder zum Klimaschutz.

Die Bereiche der Konvention (Protokolle) sind in verschiedene Bereiche unterteilt.

Die Alpenkonvention wird vom Alpenverein kurz vorgestellt:

 

Raumplanung und nachhaltige Entwicklung:

  •  Integration der ökologischen Bedürfnisse in die Raumplanung
  • umweltverträgliche Nutzung der Ressourcen
  • Bewahrung regionaler Identität
  • Bewahrung von kulturellen Besonderheiten

Berglandwirtschaft

Erhalt der Berglandwirtschaft um folgende Funktionen auch in Zukunft zu gewährleisten:

  • Aufrechterhaltung der Besiedlung und nachhaltiger Bewirtschaftung
  • Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage
  • Schutz vor Naturgefahren
  • Bewahrung der Schönheit und des Erholungswerts der Natur- und Kulturlandschaft
  • Bewahrung der Kultur im Alpenraum

Tourismus

  • Tourismusförderung berücksichtigt die Anliegen des Naturschutzes
  • Verpflichtung nur landschafts- und umweltschonende Projekt zu fördern
  • nachhaltige Politik, zu Stärkung des naturnahen Tourismus
  • in Regionen mit intensiven Tourismusformen: Anpassung der touristischen Infrastruktur an ökologische Erfordernisse
  • in Regionen mit extensiven Tourismusformen: Entwicklung von naturnahen Tourismusformen
  • Aufwertung des natürlichen und kulturellen Erbes

Energie

  • umweltfreundliche Energienutzung
  • Förderung der Effizienssteigerung und Energieeinsparung
  • Förderung erneuerbarer Energieträger unter umwelt- und landschaftsverträglichen Bedingungen
  • Einsatz dezentraler Anlagen
  • Ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässer und Unversehrtheit der Landschaft beim Bau von Wasserkraftanlagen

Quelle: Alpenverein.de

Sebastian Stake
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