Liebe Sektionsmitglieder, leider müssen wir weiterhin den gesamten Sportbetrieb in unserer Sektion ruhen lassen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat mit Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 16.04.2020 in § 3 (3) verordnet, das jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt ist. Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 3.5.2020.
Also müssen wir uns in Geduld fassen.
- Gebirgstouren 2021 - 3. Januar 2021
- Wanderplan 2021 - 2. Januar 2021
- Gruß und Hinweise - 30. Dezember 2020